Finanzierung
Die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung wird von den Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Ebenso können Dienstleistungen der Sozialberatungsstelle nach interner oder externer ärztlicher Zuweisung über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Für IV-berechtigte Klienten sind die Beratungen der Sozialberatungsstelle kostenlos, da diese über das Bundesamt für Sozialversicherungen finanziert werden. Als IV-berechtigt gelten Menschen, welche in den letzten zehn Jahren eine Leistung der Invalidenversicherung in Anspruch genommen haben.